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Weitere InformationenWas ist eine LAG?
- LEADER ist eine Fördermaßnahme der Europäischen Union.
- Das LEADER-Programm ist Teil des Österreichischen Programms für Ländliche Entwicklung und dient der Erhaltung, der Weiterentwicklung und der Stärkung im ländlichen Raum.
Warum LEADER? – Das Prinzip der Selbstbeteiligung
Der Grundsatz der LEADER-Förderung ist, dass die Bürger:innen die Entwicklung ihrer Region selbstbestimmt in die Hand nehmen. Weiters bedeutet dies, dass die Gemeinden eigenverantwortlich agieren und einen Teil der für die einzelnen Projekte benötigten Mittel selbst tragen. Mit der LEADER-Förderung wird zugleich das Bürger-Engagement honoriert und eine wesentliche Anschubfinanzierung für Projekte geleistet, die ohne diese Mittel keine Chance auf eine Realisierung hätten.
LEADER-Kriterien
Was zeichnet ein LEADER-Projekt aus?
- Innovation, Kooperation, Vernetzung, sektorenübergreifende Ansätze,
- Entwicklung unseres Lebensraums, Kreieren und Umsetzen von Lösungen regionaler Herausforderungen
- LEADER bedeutet innovativ zu denken (Lösungen für regionale Fragen neu zu denken)
- gelebte Kooperation zwischen Gemeinden und einzelnen Sektoren
- Das Projekt muss in die aktuelle LEADER-Entwicklungs-Strategie (LES) passen!
- ökonomische, ökologische und soziale Nachhaltigkeit
Was wird gefördert?
Maßnahmen:
- zur Steigerung der Wertschöpfung im ländlichen Raum
- zur Festigung oder nachhaltigen Weiterentwicklung der natürlichen Ressourcen und des kulturellen Erbes
- zur Stärkung der für das Gemeinwohl wichtigen Strukturen und Funktionen unter Berücksichtigung sozialer Gruppen und Altersschichten
- zu Klimaschutz und Klimawandelanpassung
- zur Anbahnung, Vorbereitung und Umsetzung nationaler und transnationaler Kooperationsprojekte
- zur Deckung der laufenden Kosten des LAG-Managements (LEADER-Büro) sowie Sensibilisierungsaktivitäten
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Die Grundvoraussetzung ist die Auswahl eines Projekts durch die anerkannte LAG auf Basis der aktuellen lokalen Entwicklungsstrategie (LES).
- Mit dem Projekt darf frühestens nach Einreichung eines Förderantrags bei der bewilligenden Stelle (Amt der Kärntner Landesregierung) mit einer positiven Beurteilung durch das Projektauswahlgremium der LAG begonnen werden.
Förderungsart und -ausmaß:
- Der Fördersatz wird in der LES festgelegt – für alle Förderwerber transparent beschrieben und öffentlich zugänglich gemacht.
Fördergegenstände – Aktionsfelder
Die drei großen Themenfelder für die Förderperiode 2023– 2027wurden vom Ministerium wie folgt festgelegt:
- Steigerung der Wertschöpfung
- Natürliche Ressourcen und Kulturelles Erbe
- Stärkung von Gemeinwohl / Strukturen / Funktionen
- Klimaschutz und Klimawandelanpassung
Die Strategien aller österreichischen LAG‘s müssen auf diesen Themenfeldern aufbauen – sich jedoch im Speziellen auf die Besonderheiten der Region konzentrieren.
Leitfaden zur Einreichung eines LEADER-Projekts
Wer kann ein LEADER-Projekt einreichen?
Als Förderwerber kommen in Betracht:
Gebietskörperschaften
- Gemeinde
- Land
Sonstige förderwerbende Personen
- im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaften
- juristische Personen
- natürliche Personen
- Personenvereinigungen
Doppelförderungen müssen ausgeschlossen werden!
Um ein Projekt einreichen zu können, bedarf es mehrerer Schritte:
1. Förderaufruf beachten
Projekte können in der Region nur nach Förderaufrufen eingereicht werden. Die Förderaufrufe werden auf unserer Website und auf der digitalen Förderplattform der AMA veröffentlicht und werden mindestens acht Wochen für Sie offen gehalten. Innerhalb dieser Frist müssen Sie das geplante Projekt vollständig einreichen.
2. Beratungsgespräch
Kann meine Projektidee über LEADER unterstützt werden? Wäre eine andere Förderschiene geeigneter? Was muss noch abgeklärt werden? Gibt es Synergien in der Region? Welche Voraussetzungen müssen für die Einreichung noch erfüllt werden?
Diese und andere Fragen können in einem oder mehreren Beratungsgesprächen mit unserem LAG-Management geklärt werden. Jedes Projekt ist einzigartig und daher sehr individuell zu betrachten und zu bewerten. Ein Fördererstgespräch ist verpflichtend und Voraussetzung für eine positive Beurteilung durch das Projektauswahlgremium.
3. Einreichung des Projektes
Die Eingabe des Projektantrages und in Folge die gesamte Abwicklung müssen über die digitale Förderplattform der AMA erfolgen. Dazu muss ein eAMA Zugang (sofern nicht schon vorhanden) eingerichtet werden.
Der/die zeichnungsberechtigte Vertreter/in der projektwerbenden Organisation muss dafür eine gültige Handysignatur oder ID-Austria besitzen (Erstregistrierung AMA – AgrarMarkt Austria).
Gerne klärt Sie unsere LEADER-Managerin in einem Beratungsgespräch über etwaige offene Fragen auf, da jedes Projekt einzigartig ist und daher individuell zu betrachten und zu bewerten ist.
Kontaktieren Sie uns bitte unter 04212 / 45607-30, um einen Termin für ein Erstgespräch zu vereinbaren. Im Gespräch wird zunächst festgestellt, ob das Projekt in das Förderschema passt.
4. Präsentation beim Projektauswahl- und Projektentscheidungsgremium
In einem weiteren Schritt wird jedes Projekt vom Projektauswahlgremium (PAG) auf Einhaltung festgelegter (formeller und inhaltlicher) Kriterien geprüft und im positiven Fall dem Projektentscheidungsgremium weiterempfohlen. Die Gremien setzen sich aus den Mitgliedern der Lokalen Aktionsgruppe zusammen.
Vorfinanzierung durch die Projektträger
Die Trägerschaft und die Gesamtfinanzierung eines Projektes müssen zwingend geklärt sein. Die besten Projektideen scheitern an diesen Punkten, denn die LEADER-Förderung erfolgt im Erstattungsprinzip. Das heißt der Projektträger muss zunächst für die gesamten Projektkosten in Vorleistung gehen können. Nach Beantragung und Bewilligung darf erst mit der Projektumsetzung begonnen werden. Teilabrechnungen innerhalb der Projektlaufzeit sind möglich, Vorschusszahlungen in Ausnahmefällen.
Projektauswahlkriterien
Die Projektauswahl erfolgt auf Basis des Kriterienkataloges der aktuellen Lokalen
Entwicklungsstrategie 2023-2027 (LES 23-27) (Stand 21.01.2025) durch das Projektauswahl- und
Projektbeschlussgremium (PAG). Werden die Anforderungen nicht erfüllt, hat das Projekt das Auswahlverfahren nicht bestanden.
5. Einreichung – Förderstelle
Nach positivem Beschluss der Förderung durch das Projektauswahl- und
Projektbeschlussgremium (PAG) wird der Förderantrag auf der digitalen Förderplattform (DFP) an die landesverantwortliche LEADER-Stelle (Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 10) zur endgültigen Genehmigung und weiteren Bearbeitung übergeben. Der frühestmögliche Kostenanerkennungsstichtag ist das Datum der PAG-Sitzung. Die landesverantwortliche Stelle erteilt die endgültige Projektgenehmigung.
6. Projektabwicklung – Projektabrechnung
Die einzelnen Projekte können eine maximale Laufzeit von drei Jahren haben. Es ist jedoch zu beachten, dass die Projekte vorfinanziert werden müssen. Die Förderung kann erst im Nachhinein ausbezahlt werden.
Für die Durchführung und die Abrechnung des Projekts sind viele Punkte zu beachten, damit letztendlich die Förderung ausbezahlt werden kann. Die Abrechnung erfolgt auf der digitalen Förderplattform und hat nach Projektende zeitnahe stattzufinden.
Gerne steht das Team des LEADER-Managements für Informationen und Hilfe bereit.